Rechtsanwalt Stephan F. Meyer und sein Team beraten Sie in allen Belangen des Erbrechtes und in angrenzenden Rechtsgebieten, insbesondere dem Gesellschaftsrecht, aber auch dem Familienrecht. Es werden individuelle Lösungen geschaffen, oft auch gemeinsam mit kooperierenden Kollegen, die jeweils außerordentliche Expertisen in den jeweiligen Gebieten besitzen. Die Kanzlei verfügt außerdem über eine effiziente Inkasso-Abteilung.
Rechtsanwalt Stephan F. Meyer als Fachanwalt für Erbrecht verfügt über langjährige Berufserfahrung und gewachsene Expertise in den Bereichen:
Darüber hinaus sind wir Mitglied folgendener Vereinigungen: