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Die Fachanwalt Kanzlei für Erbrecht in Berlin

Kompetente & effiziente Begleitung im Erbrecht. Mit Erfahrung, Expertise, Weitblick und individuellen Lösungen, auch in den angrenzenden Rechtsgebieten Familienrecht, Immobilienrecht und Gesellschaftsrecht.

Über MR LEGAL

Ihre Erbrechtskanzlei in Berlin

Über MR LEGAL

Ihre Erbrechtskanzlei in Berlin

Wir stehen für persönliche Beratung, fachliche Kompetenz und ein echtes Miteinander mit unseren Mandanten. Unsere Spezialisierung liegt im Erbrecht und den angrenzenden Rechtsgebieten – ein Bereich, der nicht nur juristische Präzision erfordert, sondern auch Vertrauen und Fingerspitzengefühl.

Ein wesentlicher Teil unserer Arbeit besteht in der Begleitung und Lösung von Erbauseinandersetzungen, bei denen wir mit Erfahrung und Weitblick für Klarheit sorgen. Rechtsanwalt Stephan F. Meyer berät zudem internationale Wirtschaftskanzleien als externer Experte im Erbrecht. Wir haben bereits zahlreiche Erbrechtsfälle erfolgreich begleitet und konnten für unsere Mandanten nicht nur in akuten Situationen Lösungen finden, sondern vor allem durch vorausschauende Gestaltung langfristige Sicherheit schaffen.

Wir begleiten Sie im Erbfall mit Klarheit und Erfahrung. Damit Ihre Interessen gewahrt bleiben.

Stellen Sie uns Ihre Frage – wir melden uns zeitnah mit einer ersten Einschätzung.

Unser Leistungsspektrum

Alle Kompetzebereiche des Erbrechts

Wir entwickeln für Sie individuelle rechtliche Lösungen, die vorausschauend absichern und im Ernstfall wirkungsvoll schützen. Dabei steht Ihr Vertrauen im Mittelpunkt. Mit Erfahrung, Klarheit und Verlässlichkeit.

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Erbrecht & Nachfolgeplanung

Erbrecht

Unklare Nachfolgeregelungen führen oft zu Streit und langwierigen Verfahren. Wir schaffen rechtssichere Strukturen, damit Ihr Wille respektiert und Konflikte vermieden werden.

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Pflichtteilsrecht

Pflichtteilsrecht

Im Pflichtteilsrecht unterstützen wir Mandanten bei der Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen, insbesondere umfangreichen und vielschichtigen Nachlässen, ebenso wie bei der Klärung und Abwicklung von Pflichtteilsrechten

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Immobilienrecht

Immobilienrecht

Wir beraten bei allen immobilienrechtlichen Fragen rund um den Erbfall – von der Nachlassauseinandersetzung bis zur Veräußerung oder Zuteilung von Immobilien, stets mit Blick auf eine rechtssichere Lösung.

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Nachlassabwicklung

Nachlassabwicklung

Nachlassabwicklung und Vermögensbetreuung die Kanzlei übernimmt die rechtliche und organisatorische Abwicklung von Nachlässen, auch in Fällen, in denen Erben die Verwaltung des Nachlasses delegieren möchte

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Testaments-vollstreckung

Testaments- vollstreckung

Tätigkeit als Testamentsvollstrecker, insbesondere bei Nachlässen mit Gesellschaftsvermögen, sowie Vertretung in Konflikten mit Testamentsvollstreckern

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Nachlasspflegschaft

Nachlasspflegschaft

Seit vielen Jahren werde ich von Gerichten als Nachlasspfleger bestellt und berate in allen Fragen rund um die Nachlasspflegschaft – von der Beantragung bis zur rechtlichen Auseinandersetzung.

Rechtliche Fragen im Erbfall müssen keine Unsicherheit bedeuten. Wir geben Ihnen Klarheit und Orientierung.

Was uns auszeichnet

Spezialisierung auf Erbrecht

Langjährige Erfahrung und tiefes Fachwissen im Erbrecht sichern Ihnen eine kompetente und zuverlässige Beratung.

Breites Leistungsspekturm

Von Nachfolgeplanung bis zur Testamentsvollstreckung. Wir decken alle wichtigen Bereiche ab.

Individuelle & Interdisziplinäre Lösungen

Maßgeschneiderte Strategien, die auf Ihre Situation zugeschnitten sind.

Starkes Team

Zwei Fachanwälte für Erbrecht, ergänzt durch Fachwissen im Familienrecht, garantieren ganzheitliche Beratung.

Standort Berlin

Unsere Kanzlei in der Schlüterstraße ist zentral gelegen und für Sie bequem erreichbar.

Unsere Fachanwälte für Erbrecht in Berlin

Stephan F. Meyer

Fachanwalt für Erbrecht

Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)

Rico Ratschke

Fachanwalt für Erbrecht & Fachanwalt für Familienrecht

Experte für Ehe-, Erb- und Scheidungsfolgenvereinbarungen

Wir sind Mitglied in diesen Vereinigungen

Ablauf

1. Kontakt aufnehmen

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail und schildern Sie kurz Ihre Situation. Wir überprüfen zeitnah, ob wir die richtigen Ansprechpartner sind. Sollten spezialisierte Fachanwälte anderer Rechtsgebiete besser zu Ihrer Situation passen, unterstützen wir Sie gerne mit passenden Empfehlungen.

2. Termin

In der Erstberatung – ob telefonisch, vor Ort in unserer Kanzlei oder per Videocall – besprechen wir Ihre Situation vertraulich und gezielt. Dabei klären wir offene Fragen, identifizieren mögliche Konfliktfelder und zeigen Lösungsansätze auf – auch mit Blick auf die Vermeidung rechtlicher Risiken.

Unser Anspruch ist es, Ihnen Orientierung zu geben und eine solide Grundlage für die nächsten Schritte zu schaffen.

3. Weiterführende Begleitung

Sollte im Erstgespräch nicht alles geklärt werden können oder weiterer Beratungsbedarf bestehen, erhalten Sie von uns ein transparentes Angebot samt Honorarvereinbarung. Auf Wunsch vertreten wir Sie dann als Mandanten vollumfänglich oder begleiten Sie in einer vertiefenden Beratung – damit Sie von Anfang an Klarheit und Sicherheit haben.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Wann ist es sinnvoll bzw. lohnt es sich, einen Fachanwalt für Erbrecht einzuschalten?

Die Einschaltung eines spezialisierten Anwaltes für Erbrecht ist insbesondere in zwei Situation sinnvoll:

 

  1. Vorsorge
    Bei der Gestaltung eines Testamentes oder der Regelung der gesetzlichen Erbfolge hilft er, Fehler zu vermeiden, Pflichtteilsfragen frühzeitig zu klären und unter Berücksichtigung verschiedener Aspekte eine klare Nachlassregelung zu treffen.
  1. Streitfall
    Ein erfahrener Rechtsanwalt für Erbrecht wird besonders dann wichtig, wenn ein Erblasser keine klare Nachlassregelung getroffen hat oder wenn es innerhalb der Erbengemeinschaft zu Streitigkeiten kommt oder kommen könnte. Ob Pflichtteil, Berliner Testament oder gesetzliche Erbfolge – ein spezialisierter Anwalt sorgt dafür, dass Ihr Anspruch gewahrt bleibt, Fristen beachtet werden und rechtliche Fallstricke vermieden werden.

Kann ich bei Ihnen eine erste Einschätzung zu meiner Situation bekommen?

Ja.
In einem ersten Gespräch schildern Sie uns Ihre Situation, und wir ordnen diese rechtlich ein. Ziel ist es, Ihnen eine realistische Einschätzung zu geben, worum es geht, welche Punkte relevant sind und ob und in welchem Umfang Handlungsbedarf besteht.

In welchem Rahmen erfolgt die Beratung und wie stellen Sie eine persönliche Betreuung auch unabhängig vom Standort der Mandanten sicher?

Die Beratung erfolgt flexibel nach Ihren Wünschen, entweder im persönlichen Gespräch in unserer Kanzlei in der Nähe des Kurfürstendamms oder im Rahmen diskreter Videokonferenzen.

Auch im digitalen Austausch gewährleisten wir eine individuelle und vertrauensvolle Betreuung auf höchstem Niveau, sodass die persönliche Qualität der Beratung jederzeit gewahrt bleibt. Auf diese Weise betreuen wir regelmäßig auch Mandanten im Ausland, in Situationen, in denen eine kurzfristige persönliche Anwesenheit nicht möglich ist.

Was sollte ich im Erbfall als Erstes tun und welche Vorgehensweise empfiehlt sich aus anwaltlicher Sicht unmittelbar nach einem Erbfall?

Die ersten Schritte im Erbfall hängen stets von der individuellen Situation ab. Zunächst geht es darum, sich einen verlässlichen Überblick zu verschaffen: Unterlagen sichten, Vermögenswerte und Verbindlichkeiten erfassen sowie relevante Stellen wie Bankinstitute oder das Nachlassgericht einzubeziehen.

Ebenso wichtig ist es, bestehende Vollmachtssituationen zu prüfen und – sofern erforderlich – kurzfristig Maßnahmen zur Sicherung des Nachlasses zu ergreifen.

Wir unterstützen Sie dabei, die richtigen Schritte in der gebotenen Reihenfolge zu gehen und eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu schaffen.

Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, um meine Interessen im Erbrecht durchzusetzen oder eine Lösung zu finden?

Im Erbrecht bestehen regelmäßig unterschiedliche Wege, um Interessen zu wahren, von außergerichtlichen Lösungen und vertraglichen Regelungen bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen, gegebenenfalls auch im Rahmen einer gerichtlichen Mediation.

Welche Vorgehensweise im Einzelfall sinnvoll ist, hängt von den konkreten wirtschaftlichen, familiären und rechtlichen Rahmenbedingungen ab. In manchen Fällen gebietet es sich, zum Schutz vor der Verjährung von Ansprüchen diese durch Klage rechtshängig zu machen.

Wir analysieren Ihre Situation sorgfältig und entwickeln mit Ihnen gemeinsam eine Lösung, die sowohl rechtlich tragfähig als auch strategisch sinnvoll ist und zugleich Ihren persönlichen Bedürfnissen entspricht.

Was kostet die Beratung im Erbrecht?

Die Kosten richten sich nach Umfang und Art der Beratung. Transparenz ist uns wichtig: Sie erfahren vorab, auf welcher Grundlage abgerechnet wird. Üblicherweise wird eine Honorarvereinbarung abgeschlossen und monatlich abgerechnet. So behalten Sie die Kontrolle über den Kostenrahmen.

Mit welchen zeitlichen Rahmen ist im Erbrecht zu rechnen und wovon hängt die Dauer maßgeblich ab?

Die Dauer erbrechtlicher Auseinandersetzungen kann stark variieren. Außergerichtliche Lösungen lassen sich mitunter in überschaubarer Zeit erreichen, während eine gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen, insbesondere bei komplexen Nachlässen oder mehreren Beteiligten, erfahrungsgemäß deutlich mehr Zeit in Anspruch nimmt.

Gerade vor dem Hintergrund bereits ausgelasteter Gerichte ist eine sorgfältige strategische Abwägung entscheidend. Wir geben Ihnen eine realistische Einschätzung des zu erwartenden Zeitrahmens und beraten Sie, welcher Weg unter rechtlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten sinnvoll ist.

Da wir Mandanten bundesweit beraten, können wir auf ein wachsendes überregionales Netzwerk zurückgreifen. Dazu zählen insbesondere Sachverständige, Verkehrswertermittler, Auktionshäuser sowie spezialisierte Kooperationspartner wie Rechtsanwälte und Notare auch im europäischen und außereuropäischen Ausland.

Diese Strukturen ermöglichen es uns, Nachlässe effizient zu erfassen, zu bewerten und zielgerichtet zu bearbeiten, auch in komplexen und grenzüberschreitenden Konstellationen.