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Pflichtteil einfordern

Kategorie: Erbrecht

Autor: MR LEGAL

Datum: 7. September 2025

Wer im Testament nicht berücksichtigt oder enterbt wurde, steht oft vor der Frage: Wie kann ich meinen Pflichtteil einfordern? Das deutsche Erbrecht schützt nahe Angehörige, indem es ihnen einen gesetzlichen Mindestanteil am Nachlass garantiert. Doch dieser Anspruch muss aktiv geltend gemacht werden – er wird nicht automatisch ausgezahlt.

Wer darf den Pflichtteil einfordern?

Pflichtteilsberechtigt sind:

  • Kinder und Kindeskinder (Enkel, Urenkel)
  • Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner
  • Eltern, wenn keine Kinder vorhanden sind

👉 Geschwister, Großeltern oder entferntere Verwandte haben keinen Pflichtteilsanspruch.

Wann entsteht der Anspruch?

Der Pflichtteil kann nur nach dem Tod des Erblassers geltend gemacht werden. Zu Lebzeiten gibt es keinen Anspruch auf Auszahlung.

Beispiel: Stirbt ein Elternteil, kann das übergangene Kind seinen Pflichtteil sofort einfordern – unabhängig davon, ob es ein Testament gibt oder nicht.

Wie hoch ist der Pflichtteil?

Die Höhe beträgt in der Regel die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Grundlage ist der gesamte Nachlasswert, abzüglich bestehender Schulden.
Dazu gehören u. a.:

  • Immobilien
  • Bankguthaben und Wertpapiere
  • Unternehmensanteile
  • Hausrat und Wertgegenstände

Schritte, um den Pflichtteil einzufordern

  1. Anspruch feststellen lassen – prüfen, ob ein Pflichtteilsrecht besteht
  2. Nachlassverzeichnis verlangen – Auskunft von den Erben über den gesamten Nachlass
  3. Wertgutachten einholen – bei Immobilien oder Unternehmen sinnvoll
  4. Pflichtteil berechnen – mit Hilfe eines Fachanwalts oder Pflichtteilsrechners
  5. Zahlung fordern – schriftlich gegenüber den Erben
  6. Klage erheben, falls die Erben die Auszahlung verweigern

Welche Fristen gelten?

Der Pflichtteilsanspruch verjährt nach drei Jahren. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und die Erben bekannt sind.

Typische Konflikte beim Pflichtteil

  • Berliner Testament: Kinder können ihren Pflichtteil bereits nach dem Tod des ersten Elternteils geltend machen.
  • Uneinigkeit über den Nachlasswert: Oft müssen Immobilien oder Firmenanteile professionell bewertet werden.
  • Verweigerung der Auskunft durch Erben: Hier hilft notfalls eine Klage auf Auskunft.

Fazit

Den Pflichtteil einzufordern, kann kompliziert sein – besonders, wenn Erben mauern oder der Nachlass schwer zu bewerten ist. Wer seinen Anspruch sichern möchte, sollte frühzeitig anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen.

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