Haben Geschwister Anspruch auf einen Pflichtteil? Die kurze Antwort lautet nein. Geschwister gehören im deutschen Erbrecht nicht zu den Pflichtteilsberechtigten. Wer von seinem Bruder oder seiner Schwester per Testament enterbt wird, geht in aller Regel leer aus. Trotzdem spielen Geschwister beim Erben eine große Rolle: als gesetzliche Erben, wenn kein Testament vorliegt, und als Gegenspieler, wenn ein Elternteil eines seiner Kinder bevorzugt. Hier lesen Sie, wann Geschwister erben, was ihnen zusteht und wie der Pflichtteil unter Geschwistern funktioniert.
Gibt es einen Pflichtteil für Geschwister im Erbrecht?
Nein. Wer pflichtteilsberechtigt ist, regelt § 2303 BGB abschließend. Das sind die Kinder des Erblassers und, wenn diese bereits verstorben sind, deren Kinder, außerdem der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner. Die Eltern des Erblassers kommen nur hinzu, wenn er keine Kinder oder Enkel hat. Geschwister fehlen in dieser Aufzählung.
Das hat eine klare Folge: Ein Bruder oder eine Schwester kann durch Testament oder Erbvertrag vollständig enterbt werden, ohne dass ein Anspruch auf einen Pflichtteil entsteht. Setzt etwa ein kinderloser Bruder seine Lebensgefährtin oder einen Freund als Alleinerben ein, erhalten seine Geschwister nichts. Daran ändert auch eine enge Beziehung oder jahrelange Pflege nichts.
Gesetzliche Erbfolge: Wann erben Geschwister?
Liegt kein Testament vor, greift die gesetzliche Erbfolge. Sie teilt die Verwandten in Ordnungen ein. Geschwister gehören zur zweiten Ordnung, zusammen mit den Eltern des Erblassers. Erben der zweiten Ordnung kommen nur zum Zug, wenn es keine Erben der ersten Ordnung gibt, also keine Kinder oder Enkel.
Innerhalb der zweiten Ordnung erben zuerst die Eltern. Leben beide Eltern noch, erben sie zu gleichen Teilen, die Geschwister gehen leer aus. Ist ein Elternteil bereits verstorben, treten seine Kinder an seine Stelle, also die Geschwister des Erblassers. Das deutsche Erbrecht nennt das Repräsentationsprinzip. Sind beide Eltern bereits verstorben, erben die Geschwister des Erblassers allein, sofern kein Ehepartner da ist.

Wer erbt, wenn der kinderlose Bruder stirbt?
Ein Beispiel: Thomas stirbt unverheiratet und ohne Kinder. Seine Eltern sind bereits verstorben, er hat zwei Schwestern. Ein Testament gibt es nicht. Nach der gesetzlichen Erbfolge erben die beiden Schwestern je zur Hälfte. Ist eine der Schwestern bereits verstorben, treten deren Kinder an ihre Stelle. Die Nichten und Neffen von Thomas teilen sich dann die Hälfte ihrer Mutter.
War Thomas verheiratet und lebte in Zugewinngemeinschaft, sieht es anders aus. Neben Erben der zweiten Ordnung erbt der Ehegatte drei Viertel des Nachlasses, die Geschwister teilen sich das restliche Viertel. Gibt es weder Eltern noch Geschwister noch deren Abkömmlinge und auch keine Großeltern mehr, erbt der Ehegatte allein.
Halbgeschwister in der Erbfolge
Halbgeschwister erben nur über den gemeinsamen Elternteil. Angenommen, der Erblasser hat eine Schwester und einen Halbbruder väterlicherseits, beide Eltern sind verstorben. Der Erbteil des Vaters, also die Hälfte des Nachlasses, geht an Schwester und Halbbruder zu gleichen Teilen. Der Erbteil der Mutter geht allein an die Schwester. Im Ergebnis erbt die Schwester drei Viertel, der Halbbruder ein Viertel.
Geschwister enterben: Bleibt ein Anspruch auf das Erbe?
Wer verhindern möchte, dass seine Geschwister erben, braucht nur ein Testament, in dem er andere Erben einsetzt. Ein ausdrücklicher Satz „Meine Schwester soll nichts bekommen“ ist nicht nötig, schadet aber auch nicht. Weil Geschwister keinen Pflichtteilsanspruch haben, ist eine solche Enterbung endgültig. Anders als bei Kindern muss niemand nach dem Erbfall mit Forderungen rechnen.
Wichtig ist nur, dass das Testament wirksam ist. Ein handschriftliches Testament muss vollständig selbst geschrieben und unterschrieben sein. Ist es unwirksam, gilt wieder die gesetzliche Erbfolge, und die Geschwister erben doch. Auch ein wirksames Testament kann angefochten werden, etwa wegen fehlender Testierfähigkeit. Das ist in Familien mit Streit kein seltener Ansatzpunkt für enterbte Geschwister.
Pflichtteil unter Geschwistern: Wenn Eltern ein Kind bevorzugen
Der häufigste Streit unter Geschwistern dreht sich nicht um den Nachlass eines Bruders, sondern um den der Eltern. Typischer Fall: Die verwitwete Mutter setzt ihre Tochter als Alleinerbin ein, weil diese sie gepflegt hat. Der Sohn ist enterbt. Er hat nun einen Pflichtteilsanspruch, und zwar gegen seine Schwester als Erbin.
Die Höhe richtet sich nach dem gesetzlichen Erbteil. Ohne Testament hätten beide Kinder je die Hälfte geerbt. Der Pflichtteil für den Bruder beträgt die Hälfte davon, also ein Viertel des Nachlasses. Wie sich der Pflichtteil von Kindern allgemein berechnet, zeigt der Beitrag Pflichtteil für Kinder. Bei einem Nachlass von 300.000 € sind das 75.000 €, die die Schwester an ihn auszahlen muss. Der Bruder kann von ihr zuvor Auskunft über den Nachlass und, bei einer Immobilie, eine Wertermittlung verlangen.
Hat die Mutter der Tochter schon zu Lebzeiten Geld oder ein Haus geschenkt, kommt der Pflichtteilsergänzungsanspruch hinzu. Schenkungen aus den letzten zehn Jahren werden dem Nachlass anteilig hinzugerechnet. Pflegeleistungen der Tochter können umgekehrt bei der Berechnung ausgeglichen werden und den Pflichtteil des Bruders mindern. Wie man den Anspruch Schritt für Schritt durchsetzt, beschreiben wir im Beitrag Pflichtteil einfordern.
Berliner Testament und Geschwister
Beim Berliner Testament setzen sich Eltern gegenseitig als Erben ein, die Kinder erben erst nach dem zweiten Todesfall. Nach dem Tod des ersten Elternteils hat jedes Kind einen Pflichtteilsanspruch gegen den überlebenden Elternteil. Fordert nur eines der Geschwister seinen Pflichtteil, kann eine Pflichtteilsstrafklausel dazu führen, dass es beim zweiten Erbfall ebenfalls nur den Pflichtteil erhält, während die anderen Geschwister den Rest erben. Mehr dazu im Beitrag Pflichtteil beim Berliner Testament.
Erbschaftsteuer: Wie viel dürfen Geschwister steuerfrei erben?
Geschwister fallen in die Steuerklasse II und haben nur einen Freibetrag von 20.000 €. Alles darüber wird mit 15 bis 43 Prozent besteuert, je nach Höhe des Erwerbs. Wer Geschwister bedenken möchte, sollte das bei größeren Vermögen einplanen, etwa durch Schenkungen zu Lebzeiten, bei denen der Freibetrag alle zehn Jahre neu genutzt werden kann.
Häufige Fragen zum Pflichtteil für Geschwister
Können Geschwister einen Pflichtteil fordern?
Nein, nicht aus dem Nachlass ihres Bruders oder ihrer Schwester. Geschwister haben keinen Anspruch auf den Pflichtteil. Einen Pflichtteil können sie nur aus dem Nachlass ihrer Eltern verlangen, wenn sie dort enterbt wurden.
Kann ich meine Schwester vom Erbe ausschließen?
Ja, mit einem wirksamen Testament, in dem Sie andere Erben einsetzen. Ihre Schwester hat dann keinen Pflichtteilsanspruch.
Was erben Geschwister, wenn kein Testament vorliegt?
Nur dann etwas, wenn der Verstorbene keine Kinder oder Enkel hinterlässt und mindestens ein Elternteil bereits verstorben ist. Sind beide Eltern verstorben und gibt es keinen Ehepartner, erben die Geschwister alles zu gleichen Teilen.
Erben Nichten und Neffen anstelle verstorbener Geschwister?
Ja. Ist ein Bruder oder eine Schwester des Erblassers bereits verstorben, treten deren Kinder an ihre Stelle und teilen sich deren Anteil.
Beratung im Erbrecht bei Geschwistern
Ob ein enterbter Bruder seinen Pflichtteil aus dem Nachlass der Eltern durchsetzen will oder eine Schwester wissen möchte, ob sie ihre Geschwister wirksam von der Erbfolge ausschließen kann: In beiden Fällen kommt es auf das Testament, die Familienverhältnisse und frühere Schenkungen an. Als Anwalt für Erbrecht in Berlin prüfen wir Ihre Situation und sagen Ihnen, welche Ansprüche bestehen und wie Sie vorgehen.





