Rechtanwalt Ratschke ist als freier Mitarbeiter im Kompetenz-Team von MR-LEGAL tätig. Er ist sowohl Fachanwalt für Erbrecht als auch Fachanwalt für Familienrecht.
Rechtsanwalt Ratschke berät vorrangig Privatpersonen in oft komplexen – sowohl außergerichtlichen als auch gerichtlichen – erbrechtlichen und familienrechtlichen Auseinandersetzungen.
Dabei steht in beiden Rechtsgebieten zunächst stets die Erarbeitung von einvernehmlichen Regelungen der jeweiligen Angelegenheit im Vordergrund. Sollte eine solche im Einzelfall nicht möglich sein, gehört selbstverständlich auch die gerichtliche Durchsetzung der erbrechtlichen und familienrechtlichen Ansprüche zur Expertise von Rechtsanwalt Ratschke, wobei er auf seine Erfahrung aus einer Vielzahl von geführten Verfahren und Rechtsstreiten zurückgreifen kann.