Das Berliner Testament gehört zu den beliebtesten Formen der Nachlassgestaltung. Ehepaare sichern sich damit gegenseitig ab: Zunächst erbt der überlebende Partner, die Kinder treten erst nach dessen Tod als Erben ein. Doch was viele nicht wissen: Auch beim Berliner Testament haben Kinder unter bestimmten Voraussetzungen einen Pflichtteilsanspruch.
Was ist der Pflichtteil?
Der Pflichtteil ist ein gesetzlich garantierter Mindestanteil am Erbe. Er soll nahe Angehörige – insbesondere Kinder – davor schützen, vollständig enterbt zu werden. Die Höhe beträgt in der Regel die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und wird in Geld ausgezahlt.
Pflichtteil trotz Berliner Testament – geht das?
Ja. Auch wenn die Eltern ein Berliner Testament errichtet haben, können Kinder ihren Pflichtteil verlangen. Das Berliner Testament schließt den Anspruch nicht automatisch aus. Es bedeutet lediglich, dass die Kinder zunächst nicht als Erben eingesetzt sind. Der Pflichtteilsanspruch besteht trotzdem.
Können Kinder sofort ihren Pflichtteil einfordern?
- Nach dem Tod des ersten Elternteils: Kinder haben das Recht, ihren Pflichtteil zu verlangen, auch wenn das Berliner Testament sie eigentlich „auf später“ vertrösten möchte.
- Nach dem Tod des zweiten Elternteils: Wer beim Tod des Erstverstorbenen nichts gefordert hat, wird dann in der Regel regulärer Erbe.
Das führt oft zu Konflikten: Fordern Kinder ihren Pflichtteil nach dem ersten Todesfall, wird der überlebende Elternteil finanziell belastet. Viele Eltern hoffen daher, dass die Kinder warten – rechtlich bindend ist diese Hoffnung aber nicht.
Strategien zur Vermeidung von Streit
Um spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden, gibt es verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten:
- Pflichtteilsstrafklauseln im Berliner Testament
- Vorweggenommene Schenkungen zu Lebzeiten
- Einvernehmliche Vereinbarungen mit den Kindern
Jede Lösung muss individuell geprüft und rechtlich abgesichert werden.
Was sollten betroffene Kinder beachten?
- Lassen Sie prüfen, ob und in welcher Höhe Ihnen ein Pflichtteil zusteht.
- Beachten Sie, dass der Anspruch aktiv geltend gemacht werden muss.
- Die Frist für die Durchsetzung beträgt in der Regel drei Jahre.
Fazit
Das Berliner Testament schützt Ehepartner, schließt Kinder aber nicht automatisch vom Pflichtteil aus. Wer betroffen ist – sei es als Kind mit Anspruch oder als Elternteil, der Streit vermeiden möchte – sollte sich frühzeitig anwaltlich beraten lassen.




